Die Blacksnapper Akademie befindet sich derzeit im Aufbau. Buchungen sind aktuell noch nicht möglich.

    Zertifikatsbedingungen

    Blacksnapper Akademie

    1. Gegenstand der Zertifikate

    (1) Die Blacksnapper Akademie stellt nach erfolgreichem Abschluss bestimmter Module oder Programme digitale Zertifikate aus.

    (2) Die Zertifikate dokumentieren die Teilnahme an einer Weiterbildung sowie das Ergebnis einer modulbezogenen Abschlussprüfung.

    (3) Die Zertifikate stellen keine staatlich anerkannten Abschlüsse dar und begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte berufliche Qualifikation oder Tätigkeit.

    2. Voraussetzungen für die Zertifikatserteilung

    (1) Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung und die Erteilung eines Zertifikats ist:

    • der vollständige Abschluss aller vorgesehenen Lerneinheiten des jeweiligen Moduls,
    • die ordnungsgemäße Durchführung der Abschlussprüfung.

    (2) Die Abschlussprüfung kann maximal drei Mal abgelegt werden. Nach Ausschöpfen der zulässigen Prüfungsversuche ist für eine erneute Zertifikatserlangung eine Neubuchung des Moduls erforderlich.

    3. Prüfung, Bewertung und Bestehen

    (1) Die Abschlussprüfung wird automatisiert ausgewertet.

    (2) Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Abschlussprüfung. Zwischenergebnisse, Übungen, Lernaufgaben oder Interaktionen mit dem KI-gestützten Assistenten fließen nicht in das Prüfungsergebnis ein.

    (3) Das Prüfungsergebnis wird als Punktwert von 1 bis 100 ausgewiesen.

    (4) Ein Zertifikat wird erteilt, wenn mindestens 60 Punkte erreicht werden. Bei weniger als 60 Punkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

    (5) Ein Anspruch auf ein bestimmtes Prüfungsergebnis besteht nicht.

    4. Inhalt und Form der Zertifikate

    (1) Die ausgestellten Zertifikate enthalten insbesondere:

    • den Namen des Teilnehmenden,
    • die Bezeichnung des Moduls bzw. Programms,
    • das Prüfungsergebnis (Bestanden / Punktescore),
    • eine individuelle Zertifikatsnummer,
    • einen QR-Code zur Verifikation.

    (2) Die Verifikation dient der Überprüfung der Echtheit und Gültigkeit des Zertifikats, insbesondere durch Arbeitgeber oder Auftraggeber.

    5. Qualifizierung nach Art. 4 EU AI Act

    (1) Bestimmte Zertifikate der Blacksnapper Akademie können der Qualifizierung im Sinne von Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) dienen.

    (2) Das Zertifikat bestätigt die Teilnahme an einer Weiterbildung und das Bestehen einer entsprechenden Prüfung. Es ersetzt keine eigenständige rechtliche Prüfung, ob die Anforderungen des EU AI Act im konkreten Anwendungsfall vollständig erfüllt sind.

    (3) Die Verantwortung für die rechtskonforme Einführung, Nutzung und Dokumentation von KI-Systemen verbleibt beim jeweiligen Unternehmen bzw. Nutzer.

    6. Personengebundenheit und Nutzung

    (1) Zertifikate sind personenbezogen und nicht übertragbar.

    (2) Eine Veränderung, Vervielfältigung oder missbräuchliche Verwendung von Zertifikaten, Zertifikatsnummern oder QR-Codes ist unzulässig.

    (3) Bei missbräuchlicher Verwendung behält sich der Anbieter vor, das Zertifikat nachträglich für ungültig zu erklären.

    7. Widerruf und Aberkennung von Zertifikaten

    (1) Der Anbieter ist berechtigt, ein Zertifikat nachträglich zu widerrufen, wenn:

    • falsche Angaben gemacht wurden,
    • Täuschungsversuche vorliegen,
    • gegen Nutzungs- oder Prüfungsbedingungen verstoßen wurde.

    (2) Ein Anspruch auf Ersatz oder erneute Prüfung besteht in diesen Fällen nicht.

    8. Schlussbestimmungen

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Anbieters.

    Stand: Januar 2026